Aus: Ausgabe vom 09.09.2010, Seite 1 / Inland
Verfassungsklage gegen Volksentscheid
Hamburg. Drei Hamburger Bürger haben den Volksentscheid
über die Schulreform in der Hansestadt vor dem
Verfassungsgericht der Metropole angefochten. Sie sähen sich
durch die Abstimmung und die Art der Fragestellung in ihren
Grundrechten verletzt, teilte die Pressestelle der Hamburger
Gerichte am Mittwoch mit. Eine Bürgerinitiative hatte die vom
CDU-GAL-Senat geplante Verlängerung der Grundschulzeit von
vier auf sechs Jahre am 18. Juli mit einem Volksentscheid gestoppt.
Die Kläger monieren unter anderem, daß sie durch eine
unzulässige Koppelung verschiedener Themen in ihrer
Abstimmungsfreiheit eingeschränkt worden seien. So sei die
Frage nach der Dauer der künftigen Grundschulzeit mit der
Abschaffung des Rechts der Eltern auf freie Wahl der
weiterführenden Schule für ihre Kinder vermengt worden.
Der Volksentscheid sei aber auch insgesamt unzulässig, weil
sein Ausgang finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt habe. Nach
der Hamburger Verfassung sei dies generell nicht erlaubt. (AFP/jW)
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