Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 09.09.2010, Seite 1 / Inland

Verfassungsklage gegen Volksentscheid

Hamburg. Drei Hamburger Bürger haben den Volksentscheid über die Schulreform in der Hansestadt vor dem Verfassungsgericht der Metropole angefochten. Sie sähen sich durch die Abstimmung und die Art der Fragestellung in ihren Grundrechten verletzt, teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte am Mittwoch mit. Eine Bürgerinitiative hatte die vom CDU-GAL-Senat geplante Verlängerung der Grundschulzeit von vier auf sechs Jahre am 18. Juli mit einem Volksentscheid gestoppt. Die Kläger monieren unter anderem, daß sie durch eine unzulässige Koppelung verschiedener Themen in ihrer Abstimmungsfreiheit eingeschränkt worden seien. So sei die Frage nach der Dauer der künftigen Grundschulzeit mit der Abschaffung des Rechts der Eltern auf freie Wahl der weiterführenden Schule für ihre Kinder vermengt worden. Der Volksentscheid sei aber auch insgesamt unzulässig, weil sein Ausgang finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt habe. Nach der Hamburger Verfassung sei dies generell nicht erlaubt. (AFP/jW)