Todesfahrt auf Anweisung?
Fünf aufdringliche Fragen an die DB AG zum Zugunglück in Brühl. Von Winfried Wolf (*)
Auch am zweiten Tag nach dem Zugunglück im Bahnhof von Brühl wiegelt das Management der Bahn AG ab. Real gibt es eine Vorverurteilung des Lokführers, so, wenn erklärt wird, 1. beim Management habe es keine Fehler gegeben, 2. an Sicherheit sei nicht gespart worden, 3. an der Unfallstelle habe kein technischer Fehler vorgelegen, 4. der Lokführer habe, entgegen den Anweisungen, vor der Unfallstelle beschleunigt und sei Tempo 122 statt vorgeschriebene 40 km/h gefahren.
D...
Artikel-Länge: 6968 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.