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Aus: Ausgabe vom 21.09.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Aus den Quellen: »Entnordung«

Hans F. K. Günther über die Gefahr der »Entnordung« in seinem Buch »Rassenkunde des jüdischen Volkes« (2. Auflage 1930, Seite 303):

»Hat das deutsche Volk […] schon durch die verschieden starke Vermehrung der in ihm vertretenen Rassen und eine sich in der Hauptsache aus der verschieden hohen Kinderzahl der einzelnen europäischen Rassen erklärende Verarmung an nordischer Rasse, durch diese Entnordung, schon einen Rassenwandel erfahren, der ihm viel von seinem ursprünglichen Wesen, seinem ›germanischen‹ Geiste genommen hat, so droht ihm durch die sich mehrenden Einschläge vorderasiatischer und orientalischer Rasse, die ihm die Nachkommen aus den Mischehen zubringen, gleichzeitig eine Art ›Semitisierung‹ oder ›Vermorgenländerung‹ – da eben das, was man im allgemeinen als ›semitischen‹ oder ›morgenländischen‹ Geist ansieht, eben durch die seelischen Erbanlagen dieser beiden Rassen bedingt ist.«

Hans F.K. Günther zitiert in seinem Buch »Rassenkunde des deutschen Volkes« (16. Auflage 1934, Seite 426 f.) ein »wissenschaftliches« Rechen­exempel:

»Es verhalte sich die durchschnittliche Kinderzahl zweier Rassen A und B wie 3 : 4, dann ändert sich das ursprünglich als gleich angenommene Mengenverhältnis von 1 : 1 schon nach einer einzigen Geschlechtsfolge in 3 : 4 oder in Prozenten ausgedrückt in 43 % : 57 %, nach zwei Geschlechterfolgen in 9 : 16 oder 36 % : 64 %, nach drei Geschlechterfolgen oder knapp 100 Jahren in 30 : 70, und nach Ablauf von 300 Jahren wird unter sonst gleichen Verhältnissen die Rasse A von der Hälfte eines Bestandes auf den äußerlich kaum noch bemerkbaren Anteil von 7 % herabgemindert sein.«

Aus: Hans F. K. Günthers »Rassenkunde des deutschen Volkes« (16. Aufl.1934, Seite 453):

»Fürsorglich gepflegt wurden gerade die Menschen mit Erbanlagen, die auszumerzen wären, indessen die erbtüchtigen Menschen eben dadurch benachteiligt wurden. In fast allen gemeinnützigen Unternehmungen (Krankenkassen, Konsumvereinen, Versicherungen usw.) bezahlt der erbtüchtigere Teil dauernd für den minder erbtüchtigen und schädigt dadurch eben das ›Allgemeine‹, d. h. das Gedeihen des Ganzen. Man weiß, daß die Nachkommenschaften eines schlecht veranlagten Paares dem Staat oft Millionen an Fürsorgegeldern kosten.«

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