Aus: Ausgabe vom 21.09.2010, Seite 5 / Inland
BGH bestätigt Urteil im »Ehrenmord«-Fall
Karlsruhe. Die Verurteilung eines 47jährigen Türken zu
einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes an seiner
15jährigen Tochter ist rechtskräftig. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe besätigte in einem am
Montag veröffentlichten Beschluß das
»Ehrenmord«-Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom
März 2010. Der Vater hatte das schlafende Mädchen im Juni
2009 mit 68 Messerstichen getötet. Nach den Feststellungen des
Landgerichts mißbilligte der Angeklagte Mehmet Ö. die
Beziehung seiner Tochter zu einem gleichaltrigen Freund. Da sie den
Kontakt zu dem jungen Mann nicht abbrach, entschloß er sich,
seine Tochter zu töten, weil ihn die Beziehung zu ihrem Freund
in seinem Ehrgefühl verletzte. (dapd/jW)
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