Aus: Ausgabe vom 21.09.2010, Seite 13 / Feuilleton
Hallo Taxi, dankeschön!
Wer sich im Taxi übergibt, muß zahlen: Das Amtsgericht
München hat einem Taxifahrer die Hälfte der
Reinigungskosten für sein Fahrzeug zugesprochen, nachdem sich
ein Oktoberfestbesucher auf der Heimfahrt im Auto übergeben
hatte. Daß der Fahrgast nicht die vollen Kosten zahlen
muß, begründete das Gericht damit, daß der
Taxifahrer nicht sofort anhielt, als der Fahrgast sagte, ihm sei
übel. Wer betrunken ins Taxi steige, müsse damit rechnen,
daß er sich möglicherweise übergeben werde und
deswegen für die Reinigungskosten geradestehen, erklärte
das Gericht. Im konkreten Fall aus dem Jahr 2009 waren das –
inklusive Verdienstausfall– 241 Euro. Da es sich nicht
eindeutig klären ließ, wie deutlich und dringlich der
Fahrgast auf seine Übelkeit hingewiesen hatte, entschied sich
das Gericht für eine Kostenteilung.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Nachschlag
vom 21.09.2010 -
Vorschlag
vom 21.09.2010 -
Unverkennbar. Zum Tod von Walter Womacka
vom 21.09.2010 -
Innovation und Erosion
vom 21.09.2010 -
Anschlußhaltungen
vom 21.09.2010 -
Die Liste wird kürzer
vom 21.09.2010