Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 21.09.2010, Seite 13 / Feuilleton

Hallo Taxi, dankeschön!

Wer sich im Taxi übergibt, muß zahlen: Das Amtsgericht München hat einem Taxifahrer die Hälfte der Reinigungskosten für sein Fahrzeug zugesprochen, nachdem sich ein Oktoberfestbesucher auf der Heimfahrt im Auto übergeben hatte. Daß der Fahrgast nicht die vollen Kosten zahlen muß, begründete das Gericht damit, daß der Taxifahrer nicht sofort anhielt, als der Fahrgast sagte, ihm sei übel. Wer betrunken ins Taxi steige, müsse damit rechnen, daß er sich möglicherweise übergeben werde und deswegen für die Reinigungskosten geradestehen, erklärte das Gericht. Im konkreten Fall aus dem Jahr 2009 waren das – inklusive Verdienstausfall– 241 Euro. Da es sich nicht eindeutig klären ließ, wie deutlich und dringlich der Fahrgast auf seine Übelkeit hingewiesen hatte, entschied sich das Gericht für eine Kostenteilung.

(dapd/jW)

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