Aus: Ausgabe vom 22.09.2010, Seite 12 / Feuilleton
Auf dem Trockenen
Die Nutzer des Kunsthauses Tacheles in Berlin-Mitte haben
gegenüber den Berliner Wasserbetrieben (BWB) keinen Anspruch
auf Versorgung mit Trinkwasser. Das Verwaltungsgericht hat in einer
am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einen Eilantrag
abgelehnt, mit dem die Mieter eine weitere Belieferung erreichen
wollten. Der Eigentümer hatte den Vertrag mit den BWB in
Einverständnis mit dem Zwangsverwalter zu Ende Mai
gekündigt. Das Gericht entschied nun, daß die Mieter
ohne Zustimmung des Eigentümers keinen Versorgungsvertrag mit
den BWB abschließen dürfen. Gegen die Entscheidung ist
die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
zulässig. (apn/jW)
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