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Aus: Ausgabe vom 23.09.2010, Seite 5 / Inland

Biblis A womöglich illegal in Betrieb

Hamburg. Eine Laufzeitverlängerung von Deutschlands ältestem Atomkraftwerk Biblis A durch eine Reststrommengen-Übertragung ist einem Rechtsgutachten zufolge womöglich illegal. Das zwischen den Kraftwerksbetreibern RWE und E.on ausgehandelte Geschäft verstoße unter anderem gegen Wettbewerbs- und Atomrecht sowie den Atomausstiegsvertrag von 2002, heißt es in einem Gutachten der Berliner Anwaltskanzlei Raue im Auftrag des Ökostrom-Anbieters Lichtblick, wie dieser am Mittwoch in Hamburg mitteilte. Die Übertragung der Reststrommenge vom bereits stillgelegten Atomkraftwerk Stade auf Biblis A diene nur dazu, die Betriebsdauer bis zum Inkrafttreten der geplanten Laufzeitverlängerung um durchschnittlich zwölf Jahre künstlich zu strecken. Das stelle eine mißbräuchliche Auslegung des Gesetzes dar.

(AFP/jW)