Aus: Ausgabe vom 23.09.2010, Seite 5 / Inland
Biblis A womöglich illegal in Betrieb
Hamburg. Eine Laufzeitverlängerung von Deutschlands
ältestem Atomkraftwerk Biblis A durch eine
Reststrommengen-Übertragung ist einem Rechtsgutachten zufolge
womöglich illegal. Das zwischen den Kraftwerksbetreibern RWE
und E.on ausgehandelte Geschäft verstoße unter anderem
gegen Wettbewerbs- und Atomrecht sowie den Atomausstiegsvertrag von
2002, heißt es in einem Gutachten der Berliner Anwaltskanzlei
Raue im Auftrag des Ökostrom-Anbieters Lichtblick, wie dieser
am Mittwoch in Hamburg mitteilte. Die Übertragung der
Reststrommenge vom bereits stillgelegten Atomkraftwerk Stade auf
Biblis A diene nur dazu, die Betriebsdauer bis zum Inkrafttreten
der geplanten Laufzeitverlängerung um durchschnittlich
zwölf Jahre künstlich zu strecken. Das stelle eine
mißbräuchliche Auslegung des Gesetzes dar.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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