Aus: Ausgabe vom 24.09.2010, Seite 5 / Inland
Europagericht rügt Kirchendienstrecht
Strasbourg. Die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs
durch die Katholische Kirche in Deutschland ist vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für
unrechtmäßig erklärt worden. Deutschland habe damit
gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen,
befand das Strasbourger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte den
heute 53jährigen Mann aus Essen entlassen, nachdem er seine
Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung
eingegangen war. Das Urteil berührt das Kirchenrecht in
Deutschland, wonach die Kirchen u.a. eigene Regeln für
Kündigungen festlegen können. So können sie bislang
Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes
entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft
widerspricht. Die Bundesregierung kann innerhalb von drei Monaten
Rechtsmittel einlegen. (AFP/jW)
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