Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 24.09.2010, Seite 5 / Inland

Europagericht rügt Kirchendienstrecht

Strasbourg. Die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs durch die Katholische Kirche in Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für unrechtmäßig erklärt worden. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Strasbourger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte den heute 53jährigen Mann aus Essen entlassen, nachdem er seine Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung eingegangen war. Das Urteil berührt das Kirchenrecht in Deutschland, wonach die Kirchen u.a. eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht. Die Bundesregierung kann innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. (AFP/jW)