Aus: Ausgabe vom 24.09.2010, Seite 5 / Inland
Vorstoß gegen »Soli« gescheitert
Karlsruhe. Der Solidaritätszuschlag darf weiterhin erhoben
werden – auch zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung. Das
Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Donnerstag
veröffentlichten Beschluß eine Vorlage des
Niedersächsischen Finanzgerichts, das wegen des bisherigen
langen Erhebungszeitraums von der Verfassungswidrigkeit des
»Soli« ausging. Die Karlsruher Richter machten
deutlich, daß eine solche »Ergänzungsabgabe«
nicht von vornherein befristet werden müsse. Steuerpflichtige,
die Einspruch gegen alle Steuerbescheide eingelegt hatten,
müssen die Abgabe nun endgültig entrichten.
(AFP/dapd/jW)
(AFP/dapd/jW)
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