Aus: Ausgabe vom 27.09.2010, Seite 1 / Inland
Schwarzarbeiter aus Ausland im Visier
München. Die Bundesregierung will schärfer gegen die
Schwarzarbeit von Ausländern vorgehen und dabei auch
Auftraggeber und Subunternehmer stärker haften lassen. Die
Süddeutsche Zeitung berichtete am Wochenende unter Berufung
auf einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, künftig
müßten nicht nur der Unternehmer und der Ausländer
selbst für eine oft mehrere tausend Euro teure Abschiebung
aufkommen, sondern auch Auftraggeber, General- und Subunternehmer,
für die die Betroffenen tätig waren. Wegen Schwarzarbeit
oder illegaler Beschäftigung verurteilte Unternehmer sollen
Ausländer demnach nicht mehr beschäftigen dürfen.
Ausgebeutete Ausländer sollten ihren Lohn künftig
leichter einklagen können, sie dürften hierfür
vorübergehend in Deutschland bleiben. Der
Flüchtlingsverband Pro Asyl kritisierte, der Entwurf setze die
europäischen Vorgaben mangelhaft und zu Lasten von
Asylsuchenden um.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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