Aus: Ausgabe vom 29.09.2010, Seite 4 / Inland
Bildungspaket nicht für Flüchtlinge
Berlin. Das von der Bundesregierung beschlossene
»Bildungspaket« für Kinder von Hartz-IV-Beziehern
gelte nicht für Flüchtlingskinder, die außerdem
weiter bis zu 47 Prozent weniger Sozialhilfe als Kinder von
Hartz-IV-Betroffenen erhalten. Darauf hat am Dienstag der Berliner
Flüchtlingsrat hingewiesen.
Der am Montag veröffentlichte Gesetzentwurf zu den Regelsätzen sieht für Kinder, nach dem Alter gestaffelt, unverändert 215 bis 287 Euro pro Monat vor. Zudem erhalten Schulkinder ab 2011 Sachleistungen zur Deckung ihres Bildungsbedarfs. All dies gilt jedoch nicht für Kinder, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen, obwohl auch sie schulpflichtig sind. An Sozialleistungen erhalten sie lediglich 133 bis 199 Euro. Die Regelsätze des AsylbLG wurden 1993 festgelegt und gelten seither unverändert.
Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats Berlin, wies darauf hin, daß das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die Leistungen nach dem AsylbLG am 26. Juli 2010 für offensichtlich unzureichend und verfassungswidrig erklärt hat. Die Beträge prüfe jetzt das Bundesverfassungsgericht.
(jW)
Der am Montag veröffentlichte Gesetzentwurf zu den Regelsätzen sieht für Kinder, nach dem Alter gestaffelt, unverändert 215 bis 287 Euro pro Monat vor. Zudem erhalten Schulkinder ab 2011 Sachleistungen zur Deckung ihres Bildungsbedarfs. All dies gilt jedoch nicht für Kinder, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen, obwohl auch sie schulpflichtig sind. An Sozialleistungen erhalten sie lediglich 133 bis 199 Euro. Die Regelsätze des AsylbLG wurden 1993 festgelegt und gelten seither unverändert.
Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats Berlin, wies darauf hin, daß das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die Leistungen nach dem AsylbLG am 26. Juli 2010 für offensichtlich unzureichend und verfassungswidrig erklärt hat. Die Beträge prüfe jetzt das Bundesverfassungsgericht.
(jW)
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