Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 29.09.2010, Seite 4 / Inland

Bildungspaket nicht für Flüchtlinge

Berlin. Das von der Bundesregierung beschlossene »Bildungspaket« für Kinder von Hartz-IV-Beziehern gelte nicht für Flüchtlingskinder, die außerdem weiter bis zu 47 Prozent weniger Sozialhilfe als Kinder von Hartz-IV-Betroffenen erhalten. Darauf hat am Dienstag der Berliner Flüchtlingsrat hingewiesen.

Der am Montag veröffentlichte Gesetzentwurf zu den Regelsätzen sieht für Kinder, nach dem Alter gestaffelt, unverändert 215 bis 287 Euro pro Monat vor. Zudem erhalten Schulkinder ab 2011 Sachleistungen zur Deckung ihres Bildungsbedarfs. All dies gilt jedoch nicht für Kinder, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen, obwohl auch sie schulpflichtig sind. An Sozialleistungen erhalten sie lediglich 133 bis 199 Euro. Die Regelsätze des AsylbLG wurden 1993 festgelegt und gelten seither unverändert.

Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats Berlin, wies darauf hin, daß das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die Leistungen nach dem AsylbLG am 26. Juli 2010 für offensichtlich unzureichend und verfassungswidrig erklärt hat. Die Beträge prüfe jetzt das Bundesverfassungsgericht.

(jW)