Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 29.09.2010, Seite 1 / Ausland

EU-Gericht: Spanien muß für Folter zahlen

Strasbourg. Spanien muß einem mutmaßlichen Mitglied der baskischen Untergrundorganisation ETA 20000 Euro Schadenersatz zahlen, weil die spanische Justiz dessen Foltervorwürfen nicht ausreichend nachgegangen ist. Dies entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg. Der 48jährige war im Mai 2002 festgenommen worden. Ihm wurden Zugehörigkeit zur ETA, unerlaubter Waffenbesitz und mehrere Mordversuche zur Last gelegt.

Nach eigenem Bekunden wurde der Baske nach der Festnahme am Madrider Sitz der paramilitärischen Guardia Civil wiederholt gefoltert. Die spanische Justiz ging diesen Vorwürfen nicht nach.

(AFP/jW)