Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 01.10.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Solarförderung läuft früher aus

Karlsruhe. Solaranlagen auf Ackerflächen werden nur noch dann gefördert, wenn sie bis zum Jahresende in Betrieb gehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß bestätigt. Laut der Anfang 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz sind die Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Solaranlagen abzunehmen und mit festen, vergleichsweise hohen Sätzen zu vergüten. Für Solaranlagen auf Ackerflächen sollte dies ursprünglich gelten, wenn die Anlage bis Ende 2014 auf einer Fläche in Betrieb geht, die im Bebauungsplan hierfür ausgewiesen ist.

(AFP/jW)

Mehr aus: Kapital & Arbeit