Aus: Ausgabe vom 01.10.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Solarförderung läuft früher aus
Karlsruhe. Solaranlagen auf Ackerflächen werden nur noch dann
gefördert, wenn sie bis zum Jahresende in Betrieb gehen. Eine
entsprechende Gesetzesänderung hat das
Bundesverfassungsgericht mit einem am Donnerstag in Karlsruhe
veröffentlichten Beschluß bestätigt. Laut der
Anfang 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz sind
die Stromnetzbetreiber verpflichtet, Strom aus Solaranlagen
abzunehmen und mit festen, vergleichsweise hohen Sätzen zu
vergüten. Für Solaranlagen auf Ackerflächen sollte
dies ursprünglich gelten, wenn die Anlage bis Ende 2014 auf
einer Fläche in Betrieb geht, die im Bebauungsplan
hierfür ausgewiesen ist.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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