Aus: Ausgabe vom 01.10.2010, Seite 1 / Inland
Arbeitsgericht verbietet GDL-Streik
Nürnberg. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat den
Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im
Nahverkehr der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen
für rechtswidrig erklärt. In einer von den
städtischen Verkehrsbetrieben VAG beantragten und vom Gericht
erlassenen einstweiligen Verfügung wird der GDL vorläufig
untersagt, zu Arbeitsniederlegungen aufzurufen. Eine
Begründung lag bei Redaktionsschluß noch nicht vor.
Die Gewerkschaft verlangt vor allem, daß Wegezeiten zwischen
Einsatzorten innerhalb einer Schicht sowie Vor- und
Nachbereitungsarbeiten der Fahrer als Dienstzeit vergütet
werden. Ver.di hatte diese Forderungen in den Tarifverhandlungen
fallengelassen, woraufhin die GDL die Zustimmung zu dem
Abschluß verweigerte und eine Urabstimmung durchführte.
Seitdem gab es Streiks in mehreren bayerischen Städten, die zu
massiven Behinderungen führten. (jW)
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