Aus: Ausgabe vom 06.10.2010, Seite 4 / Inland
Jalloh-Prozeß: Beginn ungewiß
Magdeburg. Der Prozeß um den Feuertod des Asylbewerbers Oury
Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle kann womöglich nicht wie
geplant Ende Oktober beginnen. Es gebe Anhaltspunkte für eine
schwere psychische Erkrankung des Angeklagten, teilte das
Landgericht Magdeburg am Dienstag mit. Deshalb habe man seine
Untersuchung durch einen Amtsarzt angeordnet.
Jalloh war am 7. Januar 2005 ums Leben gekommen. Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Mann war innerhalb von zwei Minuten an den heißen Rauchgasen der brennenden Matratze, auf der er gefesselt war, gestorben.
Das Landgericht Dessau hatte den ehemaligen Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau, Andreas S., sowie seinen Kollegen Hans-Ulrich M. im Dezember 2008 freigesprochen, weil ihnen nach Auffassung des Gerichts keine Mitschuld an Jallohs Tod nachgewiesen werden konnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch für S. wegen gravierender Lücken in der Beweisführung im Januar 2009 aber auf, weshalb der Prozeß nun in Magdeburg wieder aufgerollt werden soll. (AFP/jW)
Jalloh war am 7. Januar 2005 ums Leben gekommen. Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Mann war innerhalb von zwei Minuten an den heißen Rauchgasen der brennenden Matratze, auf der er gefesselt war, gestorben.
Das Landgericht Dessau hatte den ehemaligen Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau, Andreas S., sowie seinen Kollegen Hans-Ulrich M. im Dezember 2008 freigesprochen, weil ihnen nach Auffassung des Gerichts keine Mitschuld an Jallohs Tod nachgewiesen werden konnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch für S. wegen gravierender Lücken in der Beweisführung im Januar 2009 aber auf, weshalb der Prozeß nun in Magdeburg wieder aufgerollt werden soll. (AFP/jW)
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