Aus: Ausgabe vom 13.10.2010, Seite 12 / Feuilleton
Unterhalb der Ebene
Der frühere Geschäftsführer und Intendant der Bonner
Bundeskunsthalle, Wenzel Jacob, hat keinen Anspruch auf
Weiterbeschäftigung bei seinem ehemaligen Arbeitgeber. Dies
entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Jacob war im
Zuge einer Finanzaffäre zum 31. Dezember 2007 entlassen worden
und hatte unter anderem auf Weiterbeschäftigung und
Gehaltszahlung geklagt. Daß ihm die Grundvergütung aus
seinem Arbeitsvertrag bis zum 65. Lebensjahr zusteht, hatte der BGH
bereits entschieden. Eine Weiterbeschäftigung unterhalb der
Ebene des Geschäftsführers könne er jedoch nicht
verlangen, urteilten die Karlsruher Richter nun am Montag
nachmittag. Gekündigt worden war Jacob nach kostspieligen
Freiluftkonzerten der Kunsthalle. Sie schlugen mit Verlusten von
sechs Millionen Euro zu Buche. Der Bundesrechnungshof warf dem
Geschäftsführer damals »erhebliche Mängel in
der Ordnungsgemäßheit und Wirtschaftlichkeit« vor.
(apn/jW)
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