Aus: Ausgabe vom 13.10.2010, Seite 5 / Inland
Kitas: Gericht stärkt Kommunen
MünsTer. Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben
Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich des Landes für
zusätzliche Kosten durch den Ausbau von
Kindertagesstätten. Die bisherigen landesgesetzlichen
Regelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz verletzten das Recht
auf kommunale Selbstverwaltung, urteilte am Dienstag der
nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster.
Die Richter gaben damit Beschwerden von insgesamt 19 Städten
und Kreisen gegen zusätzliche finanzielle Belastungen bei der
Kinderbetreuung statt.
Die Beschwerdeführer hatten vor Gericht geltend gemacht, der Aufgabenbereich der Kommunen sei mit Inkraftreten des Kinderförderungsgesetzes 2008 erheblich ausgeweitet worden. Unter anderem sieht das Bundesgesetz ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige vor. Trotz der damit verbundenen massiven finanziellen Mehrbelastung habe der NRW-Gesetzgeber aber keine Regelung für einen finanziellen Ausgleich getroffen. (AFP/jW)
Die Beschwerdeführer hatten vor Gericht geltend gemacht, der Aufgabenbereich der Kommunen sei mit Inkraftreten des Kinderförderungsgesetzes 2008 erheblich ausgeweitet worden. Unter anderem sieht das Bundesgesetz ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige vor. Trotz der damit verbundenen massiven finanziellen Mehrbelastung habe der NRW-Gesetzgeber aber keine Regelung für einen finanziellen Ausgleich getroffen. (AFP/jW)
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