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Aus: Ausgabe vom 13.10.2010, Seite 5 / Inland

Kitas: Gericht stärkt Kommunen

MünsTer. Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich des Landes für zusätzliche Kosten durch den Ausbau von Kindertagesstätten. Die bisherigen landesgesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz verletzten das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, urteilte am Dienstag der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster. Die Richter gaben damit Beschwerden von insgesamt 19 Städten und Kreisen gegen zusätzliche finanzielle Belastungen bei der Kinderbetreuung statt.

Die Beschwerdeführer hatten vor Gericht geltend gemacht, der Aufgabenbereich der Kommunen sei mit Inkraftreten des Kinderförderungsgesetzes 2008 erheblich ausgeweitet worden. Unter anderem sieht das Bundesgesetz ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige vor. Trotz der damit verbundenen massiven finanziellen Mehrbelastung habe der NRW-Gesetzgeber aber keine Regelung für einen finanziellen Ausgleich getroffen. (AFP/jW)