Aus: Ausgabe vom 14.10.2010, Seite 5 / Inland
Kein Schutz für private Wettbüros
Braunschweig. Private Sportwettbüros dürfen auch nach dem
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum staatlichen
Wettmonopol nicht weiter betrieben werden. Die Entscheidung des
EuGH vom 8.September bedeute nicht, daß Besitzer per
Eilantrag gegen das Verbot des niedersächsischen
Innenministeriums vorgehen könnten, teilte das
Verwaltungsgericht Braunschweig am Mittwoch mit. Die Betreiberin
eines privaten Wettbüros hatte gegen das Verbot geklagt und
zunächst die vorläufige Erlaubnis zum Weiterbetrieb
beantragt, da der EuGH das deutsche staatliche Sportwettenmonopol
als nicht vereinbar mit dem Europarecht bezeichnet hatte. Die
Verwaltungsrichter hielten dagegen, daß die Rechtslage auch
nach dem Urteil offen sei und daher in einem Eilverfahren nicht
abschließend geklärt werden könne. (dapd/jW)
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