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Aus: Ausgabe vom 16.10.2010, Seite 13 / Feuilleton

Mit Link

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Linksetzung innerhalb eines Nachrichtenbeitrages von heise online auf die Webseite eines Unternehmens, das Kopierschutzsoftware vertreibt, für rechtens erklärt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Ende 2008 ein Link-Verbot auf Betreiben einiger bedeutender Unternehmen der Musikindustrie bestätigt. In der Revision entschied der BGH jetzt zugunsten des Heise Zeitschriften Verlages. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite des Softwareherstellers Slysoft gelangen konnte. Vertreter der Musikindustrie sowie die Richter der ersten Instanzen sahen darin eine Verletzung des Urheberrechts. (jW)

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