Aus: Ausgabe vom 16.10.2010, Seite 13 / Feuilleton
Mit Link
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Linksetzung innerhalb eines
Nachrichtenbeitrages von heise online auf die Webseite eines
Unternehmens, das Kopierschutzsoftware vertreibt, für rechtens
erklärt. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Ende
2008 ein Link-Verbot auf Betreiben einiger bedeutender Unternehmen
der Musikindustrie bestätigt. In der Revision entschied der
BGH jetzt zugunsten des Heise Zeitschriften Verlages.
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise
online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser
über einen Link auf die Startseite des Softwareherstellers
Slysoft gelangen konnte. Vertreter der Musikindustrie sowie die
Richter der ersten Instanzen sahen darin eine Verletzung des
Urheberrechts. (jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Nachschlag: Pilawas Geiseln
vom 16.10.2010 -
Vorschlag
vom 16.10.2010 -
Gegen die Glastür
vom 16.10.2010 -
»Wir sind doch alles Menschen«
vom 16.10.2010 -
Publikum vergraulen
vom 16.10.2010 -
Der Berg der Bedeutung
vom 16.10.2010 -
Goethe in Love
vom 16.10.2010