Aus: Ausgabe vom 16.10.2010, Seite 5 / Inland
Beschränkung für Neonazis bestätigt
Leipzig. Die von der Stadt Leipzig verfügten
Beschränkungen der für Samstag angekündigten
Demonstrationen von Neonazis sind vom Verwaltungsgericht
bestätigt worden. Ausschlaggebend dafür sei die
Gefahrenprognose der Polizei gewesen, sagte eine Sprecherin des
Gerichts am Freitag. Man sei der Einschätzung gefolgt, wonach
es unmöglich sei, drei Sternmärsche abzusichern.
Gestattet worden sei deshalb nur eine stationäre Kundgebung am
Hauptbahnhof. Gegen den Bescheid wollen die rechtsextremen Anmelder
den Angaben zufolge vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen
gehen.
Die Stadt hatte eine von vier angemeldeten Demonstrationen von vornherein verboten, weil der Anmelder unter anderem wegen Vergehen gegen das Versammlungsgesetz, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Körperverletzung vorbestraft ist. Zu der Neonazikundgebung erwartet die Polizei bis zu 1500 Teilnehmer. (dapd/jW)
Die Stadt hatte eine von vier angemeldeten Demonstrationen von vornherein verboten, weil der Anmelder unter anderem wegen Vergehen gegen das Versammlungsgesetz, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Körperverletzung vorbestraft ist. Zu der Neonazikundgebung erwartet die Polizei bis zu 1500 Teilnehmer. (dapd/jW)
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