Aus: Ausgabe vom 19.10.2010, Seite 13 / Feuilleton
Popmusik im Bistum
Das Bistum Regensburg führt nach eigenem Verständnis
keinen »Kreuzzug« gegen Popmusik. Anders als in der
Süddeutschen vom Montag behauptet, sei Pop in den
Gottesdiensten nicht generell verboten, erklärte ein Sprecher
des Bistums am Montag. Ein Halleluja etwa könne durchaus
»von Katie Melua und auch nach Michael Jackson«
gesungen werden. Es müsse »nur zwei Auflagen
erfüllen: Es muß am Ende ein gemeintes Halleluja sein,
und es muß in der Qualität der Aufführung der
Würde und dem Sinn des Anlasses gerecht werden.«
(apn/jW)
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