Aus: Ausgabe vom 20.10.2010, Seite 2 / Inland
Verhandlung über Flugblattaktionen
Karlsruhe/Frankfurt. Der Streit um ein Verbot von Flugblattaktionen
am Frankfurter Flughafen geht vor das Bundesverfassungsgericht. Die
mündliche Verhandlung ist für den 23. November angesetzt,
wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Aktivistin
einer Initiative gegen Abschiebungen hatte gegen das Verbot des
Flughafenbetreibers Fraport geklagt, den Bereich des Airports
für Demonstrationen und Meinungsbekundungen zu nutzen. Die
Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg. Die Frau legte dagegen
Verfassungsbeschwerde ein. (dpad/jW)
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