Aus: Ausgabe vom 21.10.2010, Seite 1 / Inland
Sicherungsverwahrung wird neu geregelt
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Neuregelung zur
Sicherungsverwahrung verabschiedet. Das teilte Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit. Die Novelle soll
unter anderem gewährleisten, daß aus der
Sicherungsverwahrung Entlassene, die weiter als gefährlich
eingestuft werden, auch künftig hinter Schloß und Riegel
untergebracht werden. Voraussetzung für die sogenannte
Therapieunterbringung sei eine psychische Störung und eine
daraus resultierende Gefährlichkeit. Damit knüpfe die
Regelung an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte an, der die nachträgliche Verlängerung in
einer Reihe von Fällen beanstandet hatte. Künftig wird
diese Maßnahme auf Schwerverbrecher wie Sexual- und
Gewalttäter beschränkt bleiben. Zudem muß die
Sicherungsverwahrung bereits im Urteil angeordnet oder zumindest
vorbehalten werden. (AFP/jW)
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