Aus: Ausgabe vom 23.10.2010, Seite 5 / Inland
Biblis-Unterlagen bleiben geheim
Kassel/Leipzig. Das hessische Umweltministerium muß keine
sicherheitsrelevanten Unterlagen zum Atomkraftwerk Biblis
veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig
habe eine entsprechende Entscheidung des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, sagte eine BVG-Sprecherin
am Freitag.
Atomkraftgegner hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf Stillegung von Biblis A und B geklagt, weil beide Blöcke vor Terroranschlägen nicht ausreichend sicher seien. Um dies zu belegen, hatten die Kläger Einsicht in die Unterlagen gefordert. (dapd/jW)
Atomkraftgegner hatten vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel auf Stillegung von Biblis A und B geklagt, weil beide Blöcke vor Terroranschlägen nicht ausreichend sicher seien. Um dies zu belegen, hatten die Kläger Einsicht in die Unterlagen gefordert. (dapd/jW)
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