Aus: Ausgabe vom 29.10.2010, Seite 5 / Inland
Koalition stärkt Quellenschutz
Berlin. Journalisten, die »Beihilfe zum Verrat eines
Dienstgeheimnisses« leisten, müssen nicht mehr mit
Strafverfolgung rechnen. Wie der Informationsdienst des Bundestages
am Donnerstag mitteilte, sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der
Bundesregierung vor, daß sich Medienangehörige nicht
schuldig machen, sofern sie sich auf die »Entgegennahme,
Auswertung oder Veröffentlichung« des Geheimnisses oder
der Nachricht beschränken. Die Regierung zieht damit
Konsequenzen aus dem »Cicero-Urteil« des
Bundesverfassungsgerichts. 2005 hatte die Staatsanwaltschaft
Potsdam Redaktionsräume des Magazins Cicero durchsucht, weil
dieses Inhalte eines geheimen BKA-Berichts veröffentlicht
hatte. Karlsruhe erklärte dies 2007 für
verfassungswidrig. Das Recht von Journalisten, ihre Quellen nicht
preiszugeben, ist demnach durch das Grundgesetz garantiert. (jW)
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