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Aus: Ausgabe vom 29.10.2010, Seite 5 / Inland

Koalition stärkt Quellenschutz

Berlin. Journalisten, die »Beihilfe zum Verrat eines Dienstgeheimnisses« leisten, müssen nicht mehr mit Strafverfolgung rechnen. Wie der Informationsdienst des Bundestages am Donnerstag mitteilte, sieht ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, daß sich Medienangehörige nicht schuldig machen, sofern sie sich auf die »Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung« des Geheimnisses oder der Nachricht beschränken. Die Regierung zieht damit Konsequenzen aus dem »Cicero-Urteil« des Bundesverfassungsgerichts. 2005 hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam Redaktionsräume des Magazins Cicero durchsucht, weil dieses Inhalte eines geheimen BKA-Berichts veröffentlicht hatte. Karlsruhe erklärte dies 2007 für verfassungswidrig. Das Recht von Journalisten, ihre Quellen nicht preiszugeben, ist demnach durch das Grundgesetz garantiert. (jW)