Aus: Ausgabe vom 05.11.2010, Seite 6 / Ausland
Frankreich muß entschädigen
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat Frankreich wegen brutaler Mißhandlung
eines Jugendlichen in Polizeigewahrsam verurteilt. Die Strasbourger
Richter wiesen Paris an, dem Kläger 15000 Euro Schmerzensgeld
zu zahlen. Mehrere Polizisten hatten den aus einer
nordafrikanischen Einwandererfamilie stammenden
Beschwerdeführer im Juli 2001 in einem Pariser Vorort
aufgegriffen und zur Überprüfung der Personalien auf eine
Wache gebracht. Dort legten sie dem damals 16jährigen
Handschellen an, wogegen dieser sich wehrte. Fünf Polizisten
prügelten den Jugendlichen daraufhin krankenhausreif.
Die Ärzte stellten Prellungen, Blutergüsse, ein verletztes Auge und einen Hodenbruch fest. Einen Tag nach den Mißhandlungen mußte der 16jährige notoperiert werden. (AFP/jW)
Die Ärzte stellten Prellungen, Blutergüsse, ein verletztes Auge und einen Hodenbruch fest. Einen Tag nach den Mißhandlungen mußte der 16jährige notoperiert werden. (AFP/jW)
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