Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 05.11.2010, Seite 6 / Ausland

Frankreich muß entschädigen

Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich wegen brutaler Mißhandlung eines Jugendlichen in Polizeigewahrsam verurteilt. Die Strasbourger Richter wiesen Paris an, dem Kläger 15000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Mehrere Polizisten hatten den aus einer nordafrikanischen Einwandererfamilie stammenden Beschwerdeführer im Juli 2001 in einem Pariser Vorort aufgegriffen und zur Überprüfung der Personalien auf eine Wache gebracht. Dort legten sie dem damals 16jährigen Handschellen an, wogegen dieser sich wehrte. Fünf Polizisten prügelten den Jugendlichen daraufhin krankenhausreif.

Die Ärzte stellten Prellungen, Blutergüsse, ein verletztes Auge und einen Hodenbruch fest. Einen Tag nach den Mißhandlungen mußte der 16jährige notoperiert werden. (AFP/jW)

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