Aus: Ausgabe vom 09.11.2010, Seite 5 / Inland
Militärarzt darf nicht verweigern
Trier. Ein Militärarzt kann nach Auslandseinsätzen in
Afghanistan und im Kosovo nicht als Kriegsdienstverweigerer den
Dienst quittieren. Das Verwaltungsgericht Trier wies die Klage
eines Oberstabsarztes ab, der bereits in früheren Jahren als
Kriegsdienstverweigerer Zivildienst geleistet, im Anschluß
Medizin studiert und sich schließlich als Zeitsoldat
verpflichtete hatte. Nach den Auslandseinsätzen 2009 wollte
der Sanitätsoffizier seine Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen und die
Entlassung aus der Bundeswehr erreichen. Er begründete dies
damit, daß »die militärische Logik eine Opferung
von Menschen« verlange, an der er nach seiner
ärztlich-ethischen Überzeugung nicht teilhaben
dürfe. Die Richter widersprachen. Der Sanitätsdienst in
der Bundeswehr sei nicht als »Kriegsdienst an der
Waffe« anzusehen.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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