Aus: Ausgabe vom 12.11.2010, Seite 2 / Inland
BGH bestätigt Haft für Naziverbrecher
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vom Landgericht
München verhängte lebenslange Haftstrafe gegen den
Nazikriegsverbrecher Josef Sch. bestätigt. Der 1918 geborene
Rentner muß nun ins Gefängnis. Laut dem am Donnerstag in
Karlsruhe veröffentlichten Beschluß hatte der
frühere Wehrmachtsoffizier 1944 die Ermordung von zehn
italienischen Zivilisten angeordnet. Dazu seien im Dorf Falzano di
Cortona elf Menschen, die mit den Partisanen nichts zu tun hatten,
in ein vermintes Bauernhaus getrieben worden. Bei der
anschließenden Sprengung starben zehn Menschen. (AFP/jW)
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