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Aus: Ausgabe vom 13.11.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Gutachten: Pfefferspray-Einsatz rechtswidrig

jW dokumentiert Auszüge aus dem von Björn Schering (Büro der Linken-Bundestagsabgeordneten Karin Binder) verfaßten Gutachten »Der Einsatz von Pfefferspray gegen Demonstranten durch Polizeikräfte – Gesundheitliche Auswirkungen und Grundsätze der Verhältnismäßigkeit«:

(…) Eine Betrachtung einzelner Bundesländer und des Bundes zeigt, daß vorsorgende Maßnahmen zur Erstversorgung und zur ärztlichen Behandlung von Menschen, die dem Reizstoff ausgesetzt sein könnten, generell nicht Gegenstand der Vorschriften sind. In einzelnen Ländern gibt es für die Beamten Hinweise zur Nachsorge. Bei den Polizeikräften des Bundes existieren nach Angaben der Bundesregierung keine spezifischen Richtlinien und Verordnungen für den Einsatz von Waffen wie Pfefferspray. (…)

Lediglich ein Informationsblatt »Pfefferspray« klärt die Beamten über »Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln« sowie »Maßnahmen nach Einwirkung des Wirkstoffs« auf und gibt »Hinweise für den Arzt«. Das Blatt von Januar 2002 bezieht sich allerdings auf betroffene Einsatzkräfte und ist bezüglich der zu behandelnden Symptome recht ungenau. Die Hinweise an den Arzt sind sogar falsch. Dort heißt es: »Bisher sind keine bleibenden Gesundheitsschäden durch die Wirksubstanz bekannt. Allergische Reaktionen bzw. die Begünstigung von Bronchialspastik sind bisher auch nicht dokumentiert.« Tatsächlich wies jedoch schon im Jahr 2000 ein Bericht für die Technikfolgenabschätzung des Europäischen Parlaments auf erhebliche gesundheitliche Gefahren durch den Einsatz von Pfefferspray hin, was zu einem Verwendungsverbot in mehreren EU-Staaten führte. (…)


Im Wortlaut: www.karin-binder.de

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