Aus: Ausgabe vom 19.11.2010, Seite 1 / Inland
Neue Ungereimtheiten im RAF-Prozeß
Stuttgart. Im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied
Verena Becker sind neue Ungereimtheiten aufgetaucht. Eine Zeugin
sagte am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, sie habe
damals ihr Vernehmungsprotokoll nicht vorgelesen bekommen und es
auch nicht unterzeichnet. Als dieses Protokoll gestern nach 33
Jahren zitiert wurde, sagte die Frau zu einzelnen Passagen:
»Ich höre das zum ersten Mal!« Die
Verwaltungsangestellte der Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder (VBL) in Karlsruhe hatte 1977 aus einem Fenster des
neben dem Tatort gelegenen VBL-Gebäudes geschaut, als sie
Schüsse hörte. Auch ein weiterer Zeuge vom Tattag sagte
aus, er habe das Polizeiprotokoll seiner Erstvernehmung
»nicht selber durchlesen können«. Bis heute ist
ungeklärt, wer am 7.April 1977 die tödlichen Schüsse
auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter
abgegeben hat. (dapd/jW)
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