Aus: Ausgabe vom 01.12.2010, Seite 4 / Inland
Urteil in der Telekom-Affäre
Bonn. Im Prozeß um die Spitzelaffäre bei der Deutschen
Telekom ist der Hauptangeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft
verurteilt worden. Das Landgericht Bonn verurteilte den
früheren Leiter der Telekom-Konzernsicherheit am Dienstag
unter anderem wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis.
Der Verurteilte Klaus T. ist der einzige noch verbliebene
Beschuldigte. Die Verfahren gegen weitere Angeklagte wurden
eingestellt oder werden separat verhandelt. Die Spitzelaffäre
war 2008 bekanntgeworden. Der Konzern hatte Telefonverbindungsdaten
zwischen Beschäftigtenvertretern und Journalisten auswerten
lassen, um Informationslecks zu ausfindig zu machen. (AFP/jW)
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