Aus: Ausgabe vom 04.12.2010, Seite 2 / Inland
Kein Schmerzensgeld für verletzten G-8-Gegner
Rostock. Das Land Mecklenburg-Vorpommern muß einem
schwerverletzten Gegner des G-8-Gipfels im Sommer 2007 kein
Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht Rostock in
einem am Freitag verkündeten Urteil. Der Mann hatte 30000 Euro
gefordert, weil er während einer Demonstration in Heiligendamm
durch einen Wasserwerfer so schwer am linken Auge verletzt worden
war, daß er damit kaum noch sehen kann.
Nach Ansicht des Gerichts haftet dafür jedoch nicht das Land, da der Wasserwerfer aus Nordrhein-Westfalen an die Ostsee abkommandiert worden war. Der Betroffene müsse sich an die dortige Polizei wenden. (AFP/jW)
Nach Ansicht des Gerichts haftet dafür jedoch nicht das Land, da der Wasserwerfer aus Nordrhein-Westfalen an die Ostsee abkommandiert worden war. Der Betroffene müsse sich an die dortige Polizei wenden. (AFP/jW)
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