Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.12.2010, Seite 2 / Inland

Geldstrafe gegen NPD rechtmäßig

Berlin. Die NPD muß wegen Fehlern in Rechenschaftsberichten 33200 Euro Strafe an den Bundestag zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Freitag erneut eine Klage der Partei gegen die Strafen abgewiesen. Die Bundestagsverwaltung hatte die Neonazipartei im Juli zu der Zahlung verpflichtet.

Wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 wurde die NPD bereits im Vorjahr angewiesen, rund 1,27 Millionen Euro an den Bundestag zurückzahlen. Gegen eine entsprechendes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2009 haben sowohl NPD als auch Bundestag Berufung eingelegt. Eine Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht noch aus. (dapd/jW)