Aus: Ausgabe vom 08.12.2010, Seite 4 / Inland
Umwelthilfe siegt über Deutsche Bahn
Stuttgart. Eine von der DUH unterstützte Klage eines
Stuttgarter Bürgers gegen Gesundheitsgefahren aus den
Dieselrußemissionen der Baufahrzeuge auf der
Großbaustelle »Stuttgart 21« ist erfolgreich. In
einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verfahren
hat die Deutsche Bahn allen inhaltlichen Forderungen eines von der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Stuttgarter
Anwohners zugestimmt. Danach verpflichtet sich die Bahn, daß
bei den Bauarbeiten für »Stuttgart 21« nur noch
Baumaschinen und Fahrzeuge mit Dieselrußpartikelfilter zum
Einsatz kommen, teilte die DUH am Dienstag mit. Mit dem Vergleich
wird umgesetzt, was bereits 2005 im Planfeststellungsbeschluß
für das Bauprojekt »Stuttgart 21« festgeschrieben
wurde. Gegen diese Auflage hatte die Bahn laut DUH jedoch
systematisch verstoßen. Das Eisenbahnbundesamt habe sich nun
verpflichtet, die gerichtlich festgesetzten Auflagen zu
überwachen.
Mit dem Vergleich gestehe die DB die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bauarbeiten ein. Man habe deshalb einen sofortigen Baustopp beantragt, so die DUH.
(jW)
Mit dem Vergleich gestehe die DB die Rechtswidrigkeit der bisherigen Bauarbeiten ein. Man habe deshalb einen sofortigen Baustopp beantragt, so die DUH.
(jW)
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