Aus: Ausgabe vom 08.12.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Keine Entscheidung über Vergabepraxis
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verkündung
seines am Dienstag erwarteten Urteils über die Vergabepraxis
im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Januar vertagt.
Verhandelt wurde über eine Klage der Abellio Rail NRW gegen
einen Verkehrsvertrag, den der Verkehrsverbund Rhein Ruhr 2009 ohne
Ausschreibung mit der staatseigenen DB Regio NRW abgeschlossen
hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte der Klage
stattgegeben und den Vertrag für rechtswidrig erklärt. Da
das OLG Brandenburg in einem ähnlichen Fall 2004 gegen eine
Ausschreibungspflicht entschieden hatte, ist nun eine
höchstrichterliche Entscheidung vonnöten. Bislang haben
DB Regio und andere Töchter der Deutschen Bahn im SPNV einen
Marktanteil von rund 80 Prozent. Das Urteil könnte 22 für
die kommenden Jahre bereits angekündigte Direktvergaben
betreffen. (dapd/jW)
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