Aus: Ausgabe vom 08.12.2010, Seite 2 / Inland
Geldstrafen für »S21«-Gegner
Stuttgart. Das Amtsgericht Stuttgart hat zwei Robin-Wood-Aktivisten
zu Geldstrafen von 300 und 1000 Euro verurteilt. Die beiden hatten
am 30. August 2010 gemeinsam mit anderen Personen einen
Abrißbagger besetzt, um gegen das Milliarden-Projekt
»Stuttgart 21« zu protestieren. Die beiden
Umweltschützer hatten Transparente an den Greifarm
gehängt und einen Baustopp gefordert. Nach rund fünf
Stunden waren sie von der Polizei entfernt worden. Gegen das Urteil
werden Rechtsmittel eingelegt.
(jW)
(jW)
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