Aus: Ausgabe vom 09.12.2010, Seite 4 / Inland
Neues Gesetz gegen Steuerhinterzieher
Berlin. Steuersünder sollen künftig nicht mehr so leicht
wie bisher durch Selbstanzeige einer Strafe entgehen können.
Dies sieht das am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz
zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und
Steuerhinterziehung vor. Bei einer Selbstanzeige tritt
Straffreiheit demnach künftig nur noch dann ein, wenn der
Betroffene über alle hinterzogenen Steuern Auskunft gibt. Es
kann auch nicht mehr so lange gewartet werden, bis der Finanzbeamte
zur Steuerprüfung erscheint. Künftig endet die Frist
bereits mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. (AFP/jW)
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