Aus: Ausgabe vom 15.12.2010, Seite 6 / Ausland
Parteiverbot in Türkei war illegal
Von Nick Brauns
Strasbourg. Das Verbot der linksgerichteten prokurdischen Partei
der Demokratie des Volkes HADEP durch das türkische
Verfassungsgericht am 13. März 2003 war nicht gerechtfertigt.
Das stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem
am Dienstag bekanntgewordenen Urteil fest. Die 1994 gegründete
Partei war wegen »separatistischer Bestrebungen« und
angeblicher Unterstützung der illegalen Arbeiterpartei
Kurdistans PKK verboten worden. Das Verbot der Partei sei eine
Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die
Begründung des Parteiverbots mit dem Schutz der nationalen
Sicherheit und territorialen Integrität sah das Gericht als
nicht gerechtfertigt an, da die HADEP trotz scharfer Kritik der
Regierungspolitik weder zum Aufstand noch zu bewaffnetem Widerstand
aufgerufen habe. Die Türkei muß nach dem Urteil 24000
Euro Wiedergutmachung für den nicht-finanziellen Schaden
zahlen.
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