Aus: Ausgabe vom 17.12.2010, Seite 5 / Inland
Rheinland-Pfalz mit Schuldenbremse
Mainz. Das Land Rheinland-Pfalz darf ab 2020 keine neuen Schulden
mehr machen. Die drei Fraktionen des rheinland-pfälzischen
Landtags von SPD, CDU und FDP beschlossen am Donnerstag einstimmig
die Verankerung der sogenannten Schuldenbremse in der
Landesverfassung. Danach wird in Artikel 117 der Landesverfassung
der Grundsatz eines Haushaltes festgeschrieben, der ohne neue
Kredite auskommt. Ausnahmen gelten allerdings zum Ausgleich
konjunkturbedingter Defizite im Fall einer Wirtschafts- bzw.
Finanzkrise, bei Naturkatastrophen oder anderen
außergewöhnlichen Notsituationen sowie zum Ausgleich von
strukturellen Änderungen der Einnahme- oder Ausgabesituation,
die das Land nicht zu verantworten hat.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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