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Aus: Ausgabe vom 22.12.2010, Seite 5 / Inland

Lebenslänglich für SS-Mann bestätigt

Karlsruhe. Wegen mehrfachen Mordes in der Nazizeit muß der frühere niederländische SS-Mann Heinrich Boere ins Gefängnis. Mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluß bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. März.

Der heute 89jährige hatte als Angehöriger der faschistischen Geheimorganisation »Silbertanne« drei niederländische Zivilisten ermordet und war deshalb bereits 1949 von einem Sondergericht in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Vor dem BGH beriefen sich seine Anwälte auf das Verbot der Doppelbestrafung nach der EU-Grundrechtscharta.

(AFP/jW)