75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Freitag, 22. November 2024, Nr. 273
Die junge Welt wird von 2993 GenossInnen herausgegeben
75 Ausgaben junge Welt für 75 € 75 Ausgaben junge Welt für 75 €
75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Aus: Ausgabe vom 27.12.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Erwerbszweig: Geschäfte mit »Geduldeten«


»Das Einreichen von Petitionen und Anträgen für die beim hessischen Innenministerium angesiedelten Ausschüsse, um humanitären Aufenthalt für Flüchtlinge zu erwirken, ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte«, moniert die hessische Sozialaktivistin Wiltrud Pohl. Je nach Gusto verlangten Anwälte für deren Formulierung mal 250 Euro, mal 500 Euro. Im Regelfall werde zunächst im Petitionsausschuß abgelehnt und auf die mit gleichem Personal besetzte Härtefallkommission verwiesen, womit der jeweilige Betrag doppelt anfalle. So werde üble Geschäftemacherei betrieben und den nur mit einer Duldung ausgestatteten Flüchtlingen Geld aus der Tasche gezogen, obgleich die Ausländerbehörden diesen jahrelang die Arbeitserlaubnis verweigert hätten und die dort entscheidenden Politiker das sehr genau wüßten. »Anwälte verdienen so schnelles Geld, Flüchtlinge kämpfen derweil ums Überleben«, schimpft Pohl. Insgesamt 1000 Euro habe eine von Abschiebung bedrohte Serbin aus Hofheim mit zwei Kindern von ihrem Existenzminimum an ihren Anwalt zahlen müssen. Ihre Kinder habe sie nur von Essensspenden ernähren können.

Im Fall eines aus dem Kosovo geflohenen Rom findet Pohl das anwaltliche Abkassieren besonders skandalös. Für den 1999 nach Deutschland gekommenen Kriegsflüchtling hatte die Sozialaktivistin persönlich im August des Jahres eine Petition eingereicht – wie üblich ohne einen Cent dafür zu verlangen. Sie erinnert sich, wie sie das Schreiben mitten in der Nacht an ihrem Tisch geschrieben hat, wo bereits viele Flüchtlinge saßen, die sie vor akut drohender Abschiebung gerettet hat. Die Petitionsnummer erhielt Pohl ordnungsgemäß. Als jedoch, wie üblich, erst einmal abgelehnt wurde, habe das hessische Innenministerium die Absage nicht an sie, sondern an den Anwalt geschickt. Dessen sofortiges Schreiben an den Flüchtling enthielt den Nachsatz« »PS.: Die Gebühren für den Härtefallantrag betragen 250 Euro, « Pohl fragt sich, ob »solche Machenschaften möglicherweise dezent, um mehrere Ecken herum, unter Amigos klargemacht werden«. Viele hessische Politiker sind Anwälte. (düp)

Regio:

Mehr aus: Schwerpunkt