Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 03.01.2011, Seite 4 / Inland

Einzelfallgesetze verfassungswidrig

Berlin. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hält die von der Bundesregierung und dem Bundesrat beschlossene Reform der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Das Gesetz sei beschlossen worden, um Menschen weiterhin in geschlossenen Einrichtungen unterbringen zu können, die aber nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müßten. »Solche Einzelfallgesetze sind vom Grundgesetz ausdrücklich verboten«, sagte von der Aue der Berliner Morgenpost (Sonntagausgabe). Es sei außerdem zweifelhaft, »ob eine Freiheitsentziehung wegen einer psychischen Störung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren ist«. Die Bundesregierung hatte den Begriff der psychischen Störung neu in das Gesetz aufgenommen, um zu erreichen, daß gefährliche Straftäter, die nach dem Beschluß des EGMR freigelassen werden müssen, weiterhin eingesperrt werden können.

(dapd/jW)