Aus: Ausgabe vom 03.01.2011, Seite 4 / Inland
Einzelfallgesetze verfassungswidrig
Berlin. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hält
die von der Bundesregierung und dem Bundesrat beschlossene Reform
der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig. Das Gesetz sei
beschlossen worden, um Menschen weiterhin in geschlossenen
Einrichtungen unterbringen zu können, die aber nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
(EGMR) aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden
müßten. »Solche Einzelfallgesetze sind vom
Grundgesetz ausdrücklich verboten«, sagte von der Aue
der Berliner Morgenpost (Sonntagausgabe). Es sei außerdem
zweifelhaft, »ob eine Freiheitsentziehung wegen einer
psychischen Störung mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention zu vereinbaren ist«. Die
Bundesregierung hatte den Begriff der psychischen Störung neu
in das Gesetz aufgenommen, um zu erreichen, daß
gefährliche Straftäter, die nach dem Beschluß des
EGMR freigelassen werden müssen, weiterhin eingesperrt werden
können.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
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