Aus: Ausgabe vom 13.01.2011, Seite 1 / Inland
Mahnwache bei Oury-Jalloh-Prozeß
Magdeburg. Mit einer Mahnwache vor dem Magdeburger Landgericht
erinnerten Landsleute und Unterstützer an Oury Jalloh. Der aus
Sierra Leone stammende Asylbewerber kam vor fünf Jahren
in einem Dessauer Polizeirevier unter ungeklärten
Umständen ums Leben. Jalloh soll die Matratze, auf der er an
Händen und Füßen gefesselt lag, selbst mit einem
Feuerzeug angezündet haben und wenig später an einem
Hitzeschock gestorben sein. Der wachhabende Polizist wurde in
erster Instanz von dem Vorwurf der fahrlässigen
Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte das Urteil wegen mangelnder Beweiswürdigung. In dem neuen Verfahren, das am Mittwoch begann, wird dem Angeklagten vorgeworfen, nicht schnell genug auf das Signal eines Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert und damit billigend in Kauf genommen zu haben, daß der Asylbewerber durch Rauch und Feuer verletzt wird. Mutter und Bruders des Toten treten als Nebenkläger auf. (dapd/jW)
Der Bundesgerichtshof (BGH) kippte das Urteil wegen mangelnder Beweiswürdigung. In dem neuen Verfahren, das am Mittwoch begann, wird dem Angeklagten vorgeworfen, nicht schnell genug auf das Signal eines Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert und damit billigend in Kauf genommen zu haben, daß der Asylbewerber durch Rauch und Feuer verletzt wird. Mutter und Bruders des Toten treten als Nebenkläger auf. (dapd/jW)
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