Aus: Ausgabe vom 14.01.2011, Seite 2 / Inland
Rechte dürfen zu linken Demonstrationen
Karlsruhe/Finsterwalde. Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage
eines Rechtsradikalen stattgegeben, der vor mehr als sechs Jahren
bei einer angemeldeten Demonstration linker Gruppen in Finsterwalde
einen polizeilichen Platzverweis und später einen
Bußgeldbescheid erhalten hatte. In einzelnen Fällen
könnten Bürger das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
geltend machen, auch wenn sie sich schweigend, unangemeldet und
ohne äußerlich erkennbare Absicht zu protestieren an den
Ort einer anderen Demonstration begeben, sagte eine
Gerichtssprecherin zu einem am Donnerstag veröffentlichten
Beschluß. Der Kläger war den Angaben zufolge im August
2004 mit etwa 40 Angehörigen der rechten Szene zu der
Demonstration unter dem Motto »Keine schweigenden Provinzen
– Linke Freiräume schaffen« gekommen. (dapd/jW)
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