Aus: Ausgabe vom 18.01.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Schlichterspruch im Schienennahverkehr
Berlin. Die Eisenbahn- und verkehrsgewerkschaft (EVG), die Deutsche
Bahn und deren private Konkurrenten haben am Montag dem
Schlichterspruch des SPD-Politikers Peter Struck für den
Tarifkonflikt im Schienenpersonennahverkehr zugestimmt.
Künftig soll ein Branchentarif gelten, der bei
Neuauschreibungen nicht mehr unterschritten werden darf. Dieser
liege »geringfügig« unter dem Niveau der DB AG,
erklärte ein EVG-Sprecher auf jW-Nachfrage, vermochte aber
keine genaueren Angaben zu machen.
Für über dem Niveau des Branchenvertrages liegende Vergütungen gebe es Bestandsschutz, niedrigere Entlohnungen sollen schrittweise angeglichen werden. Über die endgültige Annahme des Schlichtersprichs muß Ende Januar die Tarifkommission der EVG entscheiden.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) war an der Schlichtung nicht beteiligt und verhandelt derzeit über einen Bundesrahmen-Tarifvertrag für alle Lokführer, also auch im Fern- und Güterverkehr.
(jW)
Für über dem Niveau des Branchenvertrages liegende Vergütungen gebe es Bestandsschutz, niedrigere Entlohnungen sollen schrittweise angeglichen werden. Über die endgültige Annahme des Schlichtersprichs muß Ende Januar die Tarifkommission der EVG entscheiden.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) war an der Schlichtung nicht beteiligt und verhandelt derzeit über einen Bundesrahmen-Tarifvertrag für alle Lokführer, also auch im Fern- und Güterverkehr.
(jW)
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