Aus: Ausgabe vom 18.01.2011, Seite 2 / Inland
Atomindustrie darf mit Klimaschutz werben
Berlin. Die Atomindustrie darf werbewirksam darauf verweisen,
daß bei der Stromerzeugung durch Kernkraftwerke kein CO22
ausgestoßen wird. Durch den Verzicht der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen auf weitere rechtliche Schritte sei das Urteil
des Landgerichts Berlin vom November 2010 rechtskräftig
geworden, jubilierte das Deutsche Atomforum am Montag in Berlin.
Dessen Werbung sei nicht irreführend, sondern verweise
zutreffend darauf, daß bei der Stromerzeugung durch
Kernkraftwerke kein CO2 ausgestoßen wird, heißt es im
Urteil des Landgerichts Berlin. Die Verbraucherzentrale hatte eine
einstweiligen Verfügung gegen derartige Werbung des Deutschen
Atomforums beantragt (jW)
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