Aus: Ausgabe vom 19.01.2011, Seite 5 / Inland
Jobcenter müssen Kassenbeitrag tragen
Kassel. Tausende privat krankenversicherte Hartz-IV-Bezieher
können mit Nachzahlungen rechnen. Das ergibt sich aus einem
Urteil, das das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag
fällte. Im konkreten Fall verurteilte der 4. Senat das
Jobcenter Saarbrücken, Beiträge zur privaten
Krankenversicherung in Höhe von monatlich 207,39 Euro für
einen hilfsbedürftig gewordenen Rechtsanwalt voll zu
übernehmen.
Das Jobcenter hatte nur einen Zuschuß von 129,54 Euro zahlen wollen. Das entsprach dem Betrag, der im fraglichen Zeitraum für gesetzlich versicherte Hartz-IV-Bezieher an die Kassen überwiesen wurde. Seit 1. Januar 2009 steht privat versicherten Hartz-IV-Beziehern der Weg in die gesetzlichen Kassen nicht mehr offen. (dapd/jW)
Das Jobcenter hatte nur einen Zuschuß von 129,54 Euro zahlen wollen. Das entsprach dem Betrag, der im fraglichen Zeitraum für gesetzlich versicherte Hartz-IV-Bezieher an die Kassen überwiesen wurde. Seit 1. Januar 2009 steht privat versicherten Hartz-IV-Beziehern der Weg in die gesetzlichen Kassen nicht mehr offen. (dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Gericht blockiert NRW-Nachtragshaushalt
vom 19.01.2011 -
Appell an Agrarminister
vom 19.01.2011 -
»Sie führen die Wähler wieder an der Nase herum«
vom 19.01.2011 -
Bahn-Tarifkonflikt noch nicht gelöst
vom 19.01.2011 -
Spitzeleinsatz bestätigt
vom 19.01.2011 -
Von daher ziemlich überflüssig
vom 19.01.2011 -
Verworrene Vorschläge
vom 19.01.2011